Neben der Wohnung ist der Arbeitsplatz ein zentraler Mittelpunkt unseres Lebens. Für die meisten Menschen sichert der Beruf die Existenzgrundlage. Es ist daher wichtig, bei Fragen und Problemen die hiermit in Verbindung stehen, Klarheit zu schaffen. Teilweise ist dabei auch ein schnelles Handeln erforderlich, da z.B. nach einer Kündigung eine eventuelle Kündigungsschutzklage bereits innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung erhoben werden muss oder Ansprüche durch eingreifende sog. Verfallsfristen verloren gehen können.
Auch für Arbeitgeber ist ein reibungsloser und funktionierender Betrieb unerlässlich.
Die meisten Fragen treten in folgenden Bereichen auf:
- Ist eine Kündigung des Arbeitsplatzes unter den konkreten Umständen möglich?
- Welche Kündigungsfristen sind einzuhalten?
- Welche Kündigungsfristen sind einzuhalten?
- Ist nach der Kündigung eine Abfindung zu zahlen?
- Wie muss ein (qualifiziertes) Arbeitszeugnis aussehen?
- Wie viel Urlaub steht mir zu?
- Kann ein Arbeitnehmer selbst bestimmen, wann er seinen Urlaub nimmt?
- Ist nicht genommener Urlaub abzugelten?
- Sind Überstunden auszubezahlen?
Die Beantwortung vieler Fragen hängt hier von den konkreten Einzelumständen (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebszugehörigkeit usw.) ab, was eine individuelle Beratung erforderlich macht. Hierbei bin Ich Ihnen gern behilflich.
Da im Arbeitsrecht der Grundsatz gilt, dass jede Partei bis zum Ende der ersten Instanz ihre Kosten selbst trägt, brauchen Sie in arbeitsrechtlichen Verfahren weder hohe Gerichtskosten noch die Anwaltsgebühren der Gegenseite zu fürchten. Die eigenen Kosten sind in der Regel zudem schon zu Beginn konkret abschätzbar und in vielen Fällen durch Prozesskostenhilfe abgesichert.
In diesen sowie auch weiteren Fragen zum Arbeitsrecht stehen wir Arbeitnehmern und Arbeitgebern gern zur Verfügung.