Verkehrsrecht

Wir beraten und vertreten Sie gern in sämtlichen Angelegenheiten aus dem Verkehrsrecht.

Verkehrsunfälle

Schnell ist es passiert. Verkehrsunfälle sind oft nicht nur lästig. Die mangelnde Mobilität kann schnell zu ernsten Problemen führen. Deshalb steht hier eine möglichst schnelle Regulierung im Vordergrund.

Die Erfahrung zeigt, dass eine anwaltliche Vertretung von Beginn an eine schnellere Regu­lierung bewirken kann, da z.B. unnötige Verzögerungen aus Unwissenheit vermieden werden und das „Gleichgewicht“ zwischen der Versicherung und dem Anspruchsteller gewahrt ist.

Die Kosten einer anwaltlichen Tätigkeit sind in Fällen eines fremdverschuldeten Unfalls regelmäßig von der gegnerischen Versicherung zu tragen.

Ist die Schuldfrage umstritten, kommt es besonders auf eine koordinierte Anspruchsstellung und einen sorgfältig geprüften Vortrag an.

Bei der Regulierung treten häufig Fragen auf, wie z.B.

  • Welche Ansprüche können gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden?
  • Ist ein Sachverständigengutachten erforderlich? Wer bezahlt dieses?
  • Kann eine Entschädigung für Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten verlangt werden?
  • Kann die Kfz-Haftpflichtversicherung allein über eine Regulierung entscheiden?
  • Wann liegt ein Totalschaden vor?
  • Besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld und ggf. in welcher Höhe und wem gegenüber?
  • Gibt es eine Pauschale für entstandene Unannehmlichkeiten des Geschädigten?
  • Wirkt sich ein Ermittlungsverfahren gegen den Unfallverursacher auf die Unfallregulierung aus?
  • Wie kann Akteneinsicht genommen werden?
  • Ist eine ergangene Verwarnung oder die Verhängung eines Ordnungsgeldes nach einem Unfallereignis durch die Polizei gerechtfertigt?

Bei diesen und weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Sprechen Sie uns einfach an!

 

Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren / Ermittlungsverfahren

Die Liste möglicher Vorwürfe von Ordnungswidrigkeiten ist lang:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Rotlichtverstoß
  • Alkohol am Steuer
  • Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt
  • Parkverstöße
  • Abstandsverstoß
  • und viele mehr.

Darüber hinaus sind auch Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs von Straftaten rund um die Nutzung eines Kfz nicht ungewöhnlich:

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
  • Trunkenheitsfahrt
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • sog. Straßenverkehrsgefährdung
  • Nötigung

Akteneinsicht

Es empfiehlt sich dringend, in derartigen Fällen vor einer Entscheidung über ein (etwaiges) weiteres Vorgehen sich zu­nächst einen umfassenden Einblick über den konkreten Vorwurf durch eine vorherige Akten­einsicht zu verschaffen. Ohne eine solche ist es in aller Regel nicht ratsam, sich insbesondere gegenüber der Polizei zu äußern.

Dieses bieten wir Ihnen einschließlich einer anschließenden Beratung / Einschätzung an.

Sprechen Sie uns einfach an!