Mahnwesen

Der Ausfall durch unbezahlte Rechnungen stellt insbesondere für mittelständische Betriebe und Einzelunternehmer ein zunehmendes Problem dar. Aber auch private Gläubiger sind auf eine schnelle Durchsetzung oftmals dringend angewiesen. Häufig können Forderungen schnell und kostengünstig in einem Mahnverfahren durchgesetzt werden.

Da eine Überprüfung durch das Gericht im Mahnverfahren jedoch nicht erfolgt, können aber auch unberechtigte Forderungen rechtskräftig werden, wenn Schuldner innerhalb der gesetzlichen Fristen hierauf nicht oder nicht korrekt reagieren. Ein richtiges und schnelles Handeln ist daher insbesondere im Mahnverfahren besonders wichtig.

Auch berechtigte Forderungen erhöhen sich oft durch Gebühren beauftragter Inkassounternehmen erheblich. Vielfach sind diese Kosten überhaupt nicht oder jedenfalls nur teilweise zu erstatten. Insbesondere bei den kreativ angesetzten Zusatzkosten wie z.B. Kontoführungsgebühren, Auskunfts- oder Adressermittlungskosten, Detektivkosten lohnt sich eine genaue Prüfung. Nicht selten sind diese – zumindest teilweise – nicht zu erstatten.

Schließlich bedeutet ein Vollstreckungstitel keineswegs immer, dass Sie Ihre Forderung auch tatsächlich kurzfristig ausgeglichen wird. In der Zwangsvollstreckung kommt es oftmals darauf an, schnell zu handeln und die richtigen Vollstreckungsmaßnahmen auszuwählen.

Zudem können durch vorherige Auskünfte (z.B. aus dem Schuldnerverzeichnis) Rückschlüsse auf die Aussichten einer erfolgreichen Zwangsvollstreckung gezogen werden, um so unnötige Kosten zu sparen.

Hierbei können wir Sie unterstützen:

  • Zahlungsaufforderungen / Mahnungen
  • Inkasso
  • gerichtliches Mahnverfahren
  • Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Zwangsvollstreckung zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche

In diesen sowie auch weiteren Fragen zum Mahnwesen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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