Beratung und Kosten

Viele Menschen schrecken von vornherein allein aufgrund der befürchteten Kosten von einem Gang zum Anwalt zurück, obwohl Sie ihre Rechte eigentlich wahren möchten.

Für andere ist es zumindest DIE entscheidende Frage: Was kostet eine anwaltliche Vertretung?

Die Höhe der gesetzlichen Vergütung richtet sich seit dem 01.07.2004 nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Darüber hinaus ist es in vielen Fällen auch möglich, eine individuelle Vergütungsvereinbarung abzuschließen. Dieses können sowohl Pauschalvereinbarungen als auch Honorare auf Stundenbasis sein.

Die gesetzlichen Gebühren richten sich nach dem sogenannten Streitwert/ Gegen­standswert. Bei Zahlungsansprüchen liegt dieser auf der Hand – es ist die Summe, um die gestritten wird. Im RVG ist festgelegt, welche Gebühren der Rechtsanwalt für den jeweiligen Streit-/ Gegenstandswert verlangen kann. In anderen Fällen wird der Streitwert entweder ge­schätzt oder anhand von sogenannten Regelstreitwerten bestimmt. Die Bestimmung ist letztlich immer Frage des konkreten Einzelfalls.

Die Kostenfrage lässt sich also nicht einfach allgemein pauschal beantworten. Sofern Sie sich jedoch vorab bei uns über die zu erwartenden Kosten in Ihrem konkreten Fall unverbindlich informieren, wissen Sie, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Wir infor­mieren Sie gerne über die bei einer Beauftragung anfallenden Kosten.

Vielleicht helfen Ihnen auch bereits die nachstehenden Informationen für einen ersten Überblick weiter:

In vielen Fällen sind die Anwaltskosten überhaupt nicht von Ihnen zu tragen. Dies trifft zum Beispiel zu, wenn…

 

… der Gegner die Kostenlast trägt!

Oft sind außergerichtlich anfallende Rechtsanwaltskosten als Schadensposition vom Gegner zu erstatten. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn:

  • sich der Anspruchsgegner mit einer Leistung in Verzug befindet (z.B. keine Lieferung oder Zahlung trotz Mahnung mit Fristsetzung)
  • Sie oder Ihr Eigentum beschädigt werden (z.B. Verkehrsunfall)
  • Ihre Marken- bzw. Urheberrechte verletzt oder sonstige Wettbewerbsver­let­z­ungen zu Ihrem Nachteil begangen werden.

Gegenüber Ihrem Anwalt bleiben Sie allerdings Kostenschuldner, so dass Sie ggf. Kosten vorstrecken müssen oder im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Gegners sogar auf diesen Kosten auch “sitzen bleiben” können.

 

… Ihre Rechtsschutzversicherung für anwaltliche Vergütung aufkommt!

Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, können Sie sich vorab bei dieser erkundigen, ob Ihre Angelegenheit von Ihrem Versicherungsvertrag umfasst ist. Auf Wunsch erledigen wir auch die Korrespondenz mit der Versicherung für Sie und holen die erforderliche Deckungszusage ein. Übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten in Ihrem Fall, haben Sie regelmäßig nur den eventuell mit Ihrer Versicherung vereinbarten Selbstbehalt selbst zu tragen.

 

… Sie Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen können!

Wer finanziell nicht in der Lage ist, die Kosten einer anwaltlichen Beratung/Vertretung aufzubringen, kann bei außergerichtlichen Angelegenheiten einen Anspruch auf Be­ra­tungshilfe und für ein gerichtliches Verfahren einen Anspruch auf Prozesskosten­hilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe haben.

Beratungshilfe kann direkt bei der Antragsstelle des heimischen Amtsgerichts bean­tragt werden, das Ihnen dann einen Beratungshilfeschein ausstellt. Auf den Seiten der Justiz NRW finden Sie das passende Beratungshilfeformular sowie weitere Infor­mationen zur Beratungshilfe und zur Prozesskostenhilfe sowie Ver­fahrenskosten­hilfe.

 

Haben Sie keine Hemmungen, uns einfach auf die Kosten anzusprechen.